Rechtsanwältin Sümeyra Öz

Sümeyra Öz (geb. Bekmezci), Rechtsanwältin

  • Lehrbeauftragte Universität Weiden
     
  • Mitglied bei der Vereinigung bayrischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied bei Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Mitglied bei medlaw-solutions e.V.

Referendariat am OLG Stuttgart

  • Mitglied Pfiffigunde e.V.; ehrenamtlicher Vorstand
  • Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
  • Frauenrat Heilbronn

Studium Ludwig-Maximilians-Universität München

  • Schwerpunkt: Europarecht, Schwerpunktarbeit: Der Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen

Ehrenamtliche Mitarbeit

  • Refugeé Law Clinic Munich e.V. 
  • Konkrete Hilfe für Ecuador e.V.

Anwalt Strafrecht München - Sümeyra Öz Rechtsanwältin

Ich bin ein waschechtes Münchner Kindl. Findet man nicht viele. Aber auch nicht unbedingt viele Rechtsanwältinnen, die sowohl im Strafrecht als auch im Mietrecht mehr als Zuhause sind. 

Nach einem Gastspiel fern der Heimat, also fast Ausland (Baden-Württemberg), bin ich nun seit Anfang 2020 wieder Dahoam. 

Und bin für Sie da. Sie haben ein juristisches Anliegen? Sie suchen eine vertrauenswürdige, toughe, engagierte und auch im Positiven streitbare Rechtsanwältin? Dann kommen Sie an mir nicht vorbei. 

Aber das wollen Sie auch nicht, wenn ich Ihnen helfen soll. Und das mache ich gerne

Denn mir ist es ein echtes Anliegen, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. 


Strafrecht

Für mich als erfahrene Verteidigerin bedeutet eine wirklich effiziente und erfolgreiche Strafverteidigung das Ausschöpfen sämtlicher der bzw. dem Beschuldigten zur Verfügung stehender Verteidigungsmittel; und zwar von Beginn an.

Regelmäßig erfährt die bzw. der Beschuldigte von der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen sie bzw. ihn durch Ermittlungshandlungen der Polizei/ Zoll /Steuerfahndung. Entweder erscheinen die Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft unerwartet und ungebeten in den Wohn- und/ oder Geschäftsräumen zur Durchsuchung derselben oder die bzw. der Beschuldigte wird von der Polizei zu einer Vernehmung geladen.

In allen Fällen ist zur Wahrung der eigenen Rechte der bzw. des Beschuldigten SOFORT eine Verteidigerin bzw. ein Verteidiger zur Wahrung der eigenen Rechte bzw. des Beschuldigten hinzuzuziehen und vom SCHWEIGERECHT gem. § 136 Strafprozessordnung Gebrauch zu machen.

Meine 24/7 besetzte Notfallnummer lautet: 0176 / 311 85 804

Denn: Weder gibt es eine rechtliche Verpflichtung zum eigenen Nachteil auszusagen, noch hat es tatsächliche oder rechtliche Nachteile, zu schweigen.

Ermittlungsbeamte, die behaupten, zu schweigen führe zu Nachteilen für die Beschuldigte bzw. für den Beschuldigten sagen nicht die Wahrheit!

Schweigen ist das gute Recht der bzw. des Beschuldigten.

Ermittlungsbeamte sind für das Einholen von Informationen psychologisch geschult. Eine sogenannte „Waffengleichheit“ zwischen Beschuldigter/-en und Polizei kann es unabhängig von Ausbildung, Persönlichkeit und gesellschaftlichem Stand der bzw. des Beschuldigten nicht geben. Diese wird erst durch die Anwesenheit einer Verteidigerin bzw. eines Verteidigers hergestellt. Sie bzw. er kennt die rechtlichen Befugnisse der Ermittlungsbeamten und tritt engagierte etwaigen vorsätzlich oder fahrlässigen rechtswidrigen Handlungen dieser entgegen. 

Es gilt der Grundsatz: Eine Aussage erfolgt frühestens nach durch die Verteidigung vorgenommener Akteneinsicht!

Die Erkenntnis der bzw. des Beschuldigten, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen sie bzw. ihn geführt wird, ist eine nicht zu unterschätzende psychische und tatsächliche Belastung, insbesondere, wenn ein solches durch Ermittlungshandlungen nach außen getragen wird.

Die schnellstmögliche Beendigung des Verfahrens hat deshalb Für Mich als Ihre Verteidigerin höchste Priorität. Abwarten ist keine Option! Schnellstmögliches Handeln und die Ausschöpfung sämtlicher der Verteidigung zur Verfügung stehenden Mittel sind oberstes Gebot haben bereits im Ermittlungsverfahren Anwendung zu finden.

Zwar kann die Verteidigung das Ermittlungsverfahren nicht beschleunigen - dies liegt in der alleinigen Hand der Staatsanwaltschaft – aber sie kann in ihrer Sphäre liegenden Verzögerungen vermeiden und das Verfahren im Sinne und Interesse der bzw. des Beschuldigten vorantreiben.

Ziel ist es immer, die Anklageerhebung und die mit einer öffentlichen Stigmatisierung verbundene Hauptverhandlung zu vermeiden.

 

Meine Leistungen als Strafverteidigerin

Für mich ist die Strafverteidigung als Ausdruck für Rechtsstaatlichkeit mehr Berufung denn Beruf. Deshalb war dies für mich auch auschlaggebend für meinen Entschluss das Studium der Rechtswissenschaften zu wählen.

Bereits im Studium und im Rechtsreferendariat habe ich mich schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht und den damit verbundenen Ausbildungsbestandteilen, Bsp. Kriminologie, Gerichtsmedizin, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht etc., beschäftigt. 

Nach meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Begründung der Selbstständigkeit in eigener Kanzlei habe ich in zwei Jahren Berufstätigkeit über 60 strafrechtliche Einzelmandate und mehr als 50 Tage vor dem Schöffen- und Landgericht in sämtlichen Deliktsbereichen deutschlandweit verhandelt.

Zeitgleich habe ich die theoretische Ausbildung zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich abgeschlossen und verfüge bereits jetzt über die materiellen Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels; lediglich die obligatorische Zulassungsdauer von drei Jahren erfülle ich noch nicht.

Die vielfältigen praktischen Erfahrungen in Ermittlungs-, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung setze ich zielführend und gewinnbringend für meine Mandantschaft gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ein.

Meine hohe Kommunikationsfähigkeit, die umfangreichen strafprozessualen Kenntnisse und die Fähigkeit in hoch konfrontativen Verhandlungssituationen ruhig und taktisch zu agieren, zeigen sich in der von mir erzielten hohen Erfolgsquote.

Überzeugen Sie sich selbst und greifen Sie zum Hörer oder kontaktieren Sie per Mail: info@strafverteidigerin-oez.de


Mietrecht

Neben meiner Passion als Strafrechtlerin ist mein zweites juristisches Steckenpferd das Mietrecht. Hierbei nehme ich je nach Bedarf und Notwendigkeit einmal die Vertretung der Vermieterseite und einmal die der Mieter wahr. Somit kenn ich beide Seiten wirklich sehr gut und weiß um so manche juristische Herausforderung, wenn es darum geht, Mietverhältnisse gütlich zu beginnen, fortzuführen oder zu beenden. 

Ob Mieter oder Vermieter- mit mir an Ihrer Seite klappt es bestimmt gütlich. Greifen Sie zum Hörer oder schreiben Sie eine Mail an: info@strafverteidigerin-oez.de.


Verkehrsrecht

Eine besondere Art des Strafrechts bildet zuweilen das deutsche Verkehrsrecht. Wie schnell passiert es doch, dass neben zivilrechtlichen auch strafrechtlich relevanten Tatbeständen im Raum stehen bzw. mit dem Unfall oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr juristische Sanktionen drohen können. Nicht selten kann eine etwaige Verurteilung auch die eigene berufliche Existenz gefährden. 

Auch wenn Sie unverschuldet in verkehrsrechtliche Belange verwickelt sind, sollten Sie sich direkt an die Anwältin Ihres Vertrauens wenden. 

Damit Sie hier von Anfang an gut beraten sind greifen Sie doch einfach zum Hörer oder schreiben Sie eine Mail an: info@strafverteidigerin-oez.de.

Glückliche Mandanten

Wollen Sie wissen, was meine Mandantschaft so über mich denkt?

„Bereits nach der ersten Kontaktaufnahme habe ich gewusst, dass ich meine Anliegen getrost in Ihre Hände legen kann. Mittlerweile bin ich fest davon überzeugt, dass kein anderer Anwalt meine Interessen zuverlässiger, erfolgreicher und engagierter vertreten könnte. Sie begeistern mich durch Ihre Fachkompetenz und Ihren Kampfgeist. Gleichzeitig hat für Sie das Wohl und die Interessen Ihrer Mandanten oberste Priorität.“ (Kommentar Anwalt.de vom 24.6.2018 von K.M.)
 

„Sie ist eine GRANDIOSE Anwältin, die mit Herz & Seele ihren Beruf ausübt. Wir sind vollstens zufrieden und empfehlen Sie sehr gerne weiter. Fachlich top Leistung! Sie gibt einem die Sicherheit die an solchen Tagen notwendig ist.“ (Kommentar Anwalt.de vom 24.4.2019 von A.V.
 

„Vielen Dank für Ihr offenes Ohr und die guten Tipps! Ihre transparente und zielführende Arbeitsweise sorgt direkt für Vertrauen. Wenn ich Sie in drei Worten beschreiben müsste, wären es folgende: Einfühlungsvermögen, Fachkompetenz, Motivation.“ (Kommentar Anwalt.de 8.07.2020 von L.S.)

Ob dem so ist? Überzeugen Sie sich selbst. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme. 

Kontakt

Rechtsanwältin Sümeyra Öz
Ludwigpalais
Ludwigstraße 8
80539 München

Tel: 089 20 60 21 444
Fax:  089 20 60 21 610
Mobil: 0176 311 85 804
Mail: info@strafverteidigerin-oez.de

24/7 Notruf

In Notfällen, v.a. Festnahme, Durchsuchung, etc.

Erreichbarkeit: 0176 311 85 804